Psychotherapeutische Praxis
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Dipl.-Psych. Dr. phil. Ulrich Mann

Kontakt

Sie erreichen mich unter der Telefonnummer:

09131 /  5 33 33 78

Telefonische Erreichbarkeit

Termine (insbesondere für Erstgespräche) vereinbare ich telefonisch zu meinen telefonischen Erreichbarkeitszeiten. Hierfür erreichen Sie mich von Ausnahmefällen abgesehen wie folgt:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.10 bis 09.00 Uhr

Ich bitte um Ihr Verständnis, dass die telefonischen Erreichbarkeitszeiten wegen nachfolgender Termine pünktlich um 09:00 Uhr enden müssen. Anrufe zwischen 08.55 Uhr und 09.00 Uhr müssen dementsprechend sehr kurz gehalten werden.

Termine

Gegenwärtig biete ich in folgenden Zeitfenstern Gesprächstermine / Therapiesitzungen in der Praxis an:

Meine Öffnungszeiten für Gesprächstermine

Montag
9:0012:00
14:0018:00
Dienstag
9:0012:00
14:0018:00
Mittwoch
vormittags geschlossen
14:0018:00
Donnerstag
9:0012:00
14:0018:00
Freitag
9:0012:00
nachmittags geschlossen
Während der Zeiten für Gesprächstermine bin ich in der Regel telefonisch nicht gut erreichbar.

Videosprechstunde

Termine können unter bestimmten Umständen als Videosprechstunde durchgeführt werden (Hierfür ist eine gesonderte Einverständniserklärung [Download] notwendig). Zudem bräuchte ich hierfür Ihr ausdrückliches Einverständnis für eine Kommunikation per E-Mail, um Ihnen jeweils den Link für die Videositzung per Mail zukommen zu lassen (in einem vereinfachten Verfahren erklären Sie mir Ihr Einverständnis für die E-Mail-Kommunikation dadurch, dass Sie mir eine E-Mail zusenden mit dem Text: "Hiermit erkläre ich mich ausdrücklich und bis auf Weiteres einverstanden mit der Kommunikation via E-Mail unter meiner hier verwendeten E-Mail-Adresse."). Bei Interesse können Sie sich gerne an mich wenden.

Formales

Eine Psychotherapie kann von den Krankenkassen finanziert werden, wenn eine  krankheitswertige psychische Störung vorliegt und eine geplante Behandlung eine ausreichend günstige Aussicht auf Verbesserung erwarten lässt (Es gibt auch andere Kostenträger wie z.B. die Berufsgenossenschaft, bei denen mehr oder weniger analoge Regelungen gelten, auf welche hier aber nicht näher eingegangen werden kann).

Erst- und Vorgespräche

In den ersten Sitzungen nehmen wir uns Zeit, Ihr Anliegen zu besprechen.

Für eine erste Kontaktaufnahme zur Abklärung von Diagnose und Indikation sind im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen seit 1. April 2017 Gesprächstermine im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunden vorgesehen. In meiner Praxis wären dies 1 bis maximal 3 Termine zu je 50 Minuten. Wenn eine Indikation besteht und ich einen Therapieplatz für Sie frei habe, machen Sie bei mir in der Folge 2 bis maximal 4 sogenannte "probatorische" Sitzungen.

Soweit Sie privat versichert und beihilfeberechtigt sind, orientiert sich das Vorgehen im Großen und Ganzen an dem der gesetzlichen Krankenversicherung. Ansonsten sind bei Privatversicherungen in der Regel bis zu 5 probatorische Sitzungen ohne Antragstellung möglich, um den Behandlungsbedarf abzuklären und ggf. eine Therapie zu planen.

Therapie

Wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, ich einen freien Therapieplatz anbieten kann und Sie eine Therapie bei mir durchführen möchten, stellen wir dann einen Antrag bei der Krankenkasse. Der Umfang der Therapie beträgt bei den gesetzlichen Krankenkassen für eine Kurzzeittherapie bis zu 2 x 12 Sitzungen und bei Langzeittherapie bis zu 60 Sitzungen. In besonders zu begründenden Ausnahmefällen ist eine Fortführung um weitere 20 Sitzungen möglich (bei privaten Krankenversicherungen sind die Kontingente mehr oder weniger ähnlich). Unabhängig vom Kostenträger finden die Sitzungen in der Regel einmal pro Woche statt und dauern 50 Minuten.

Finanzierung

Wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, bringen Sie bitte zum ersten Termin und zu Beginn jedes neuen Quartals Ihre Versichertenkarte mit.

Wenn Sie privat versichert sind, klären Sie im Zweifelsfall am besten vorher, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten für eine Psychotherapie übernimmt. Die notwendigen Formalitäten können bei verschiedenen Versicherungen und Tarifen erheblich voneinander abweichen. Grundlage der Berechnung des Honorars ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie selbst tragen wollen oder bei Anliegen, bei denen keine Leistungspflicht der Krankenversicherungen besteht (z.B. bei Selbsterfahrung, Persönlichkeitsentwicklung oder Lebensberatung), gilt wie bei privat Versicherten die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Berechnungsgrundlage des Honorars.

Soweit ich Ihnen keinen freien Platz anbieten kann, können Sie für die Suche nach einem Therapeuten auch gut die online-Arztsuche der KVB nutzen.

Anfahrt

Wenn Sie mit dem Mauszeiger auf das Icon deuten / das Icon berühren, können Sich sich über den Link "Anfahrt planen" eine Route für das Auto bzw. die Entfernung und geschätzte Fahrtzeit zur Praxis ausgeben lassen.

 
E-Mail
Anruf